Ansatz

Bevor man Lösungen generiert, sollte man vorab zwei wesentliche Aspekte beachten: das Altern und die Selbstbestimmung.

In erster Instanz ist ALTERN nicht Kennzeichen eines bestimmten Lebensalters, sondern ein komplexer, individueller Prozess, der von verschiedenen Faktoren abhängig ist.

Einflussfaktoren auf das (individuelle) Altern

In zweiter Instanz muss beachtet werden, dass der Unterschied zwischen Selbstbestimmung  und Selbstständigkeit wesentlich ist, denn es handelt sich um zwei Begriffe mit unterschiedlichen Inhalten. Man kann vollkommen unselbstständig und in hohem Maße von der Hilfe oder Assistenz durch andere Menschen abhängig sein und trotzdem ein selbstbestimmtes Leben führen. Entscheidend ist nicht der Grad der jeweiligen Beeinträchtigung, mit der ein Mensch lebt, sondern das Ausmaß der Kontrolle, die er über das eigene Leben hat. Selbstbestimmung ist beispielsweise bei kranken und behinderten Menschen also davon abhängig, ob es die Wahl zwischen akzeptablen Alternativen gibt und ob sie Entscheidungen selbst fällen können.

Wie ersichtlich wird, erfordern diese Aspekte komplexe Ansätze, um den Bedürfnissen und Anforderungen an ein selbstbestimmtes Wohnen für verschiedene Zielgruppen gerecht zu werden. Hierbei kommt der „Mitalternden Wohnung“ eine entscheidende Rolle zu, die verschiedene Kriterien zur Kennzeichnung eines selbstbestimmten Wohnens beinhaltet.

Dieses geht im Idealfall von einem kombinierten Ansatz, bestehend aus:

  • wirtschaftlich vertretbaren bautechnischen Maßnahmen in der Wohnung zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
  • der Einbindung technischer Unterstützungsleistungen zur altersgerechten Assistenz
  • und der Kopplung an individualisierte Dienstleistungen für die Mieter aus.

Aber auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder nur einem Bereich ist schon ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Was in Wohngebiet A gut funktioniert, muss in Wohngebiet B nicht notwendig sein. Wichtig ist die Beachtung der regional- und kundenspezifischen Anforderungsbedingungen, der vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen und Schnittstellen.

Bautechnische Maßnahmen

Fundament ist zumeist die bauliche Komponente. Die Reduktion bzw. die Vermeidung von Barrieren im Wohnungsbestand steht im Mittelpunkt, um den Gebrauchswert der Wohnungen zu verbessern.

Für ein bedarfsgerechtes und sicheres Wohnen, verbunden mit einer Erhöhung der Mobilität, werden  verschiedene bauliche Anforderungen umgesetzt. Hierbei unterscheiden sich die baulichen Maßnahmen in ihrer Ausprägung in der Umsetzung für die Bestandstypen der Wohnungen: am häufigsten findet man den Plattenbau (z. B. P2, WBS70) und den Siedlungsbau (z. B. 50/60 Jahre).

In die Überlegung zur Reduktion von Barrieren werden sowohl die Wohnung als auch das Umfeld der Wohnung, wie der Zugang zur Wohnung (z. B. Treppenhäuser) und der Zugang zum Gebäude (z. B. Außenanlagen), einbezogen.

Als wichtigste bauliche Maßnahmen gelten die Veränderung von Wohnungsgrundrissen zur Schaffung von Bewegungsfreiheit mit Hilfsmitteln, schwellenlose Wohnungs- und Zimmerzugänge, Badgestaltungen, z. B. bodengleiche Dusche sowie Türverbreiterungen.

Technisch unterstützte Maßnahmen – AAL (Ambient Assisted Living)

Die Integration technischer Assistenzsysteme in die Wohnung, die bei Bedarf durch persönliche, wohnbegleitende Dienstleistungen ergänzt werden, ist ausgerichtet an den physischen und psychischen Veränderungen der Leistungsfunktionen des Individuums.

AAL bedeutet Ambient Assisted Living und bezeichnet ein umgebungsunterstütztes Leben. Nähere Informationen finden Sie unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Ambient_Assisted_Living.

Technische Assistenz unterstützt den Wohnalltag innerhalb der Wohnung gemäß Aussagen von Mitgliederbefragungen bevorzugt in puncto Sicherheit (ältere Bewohner) und Komfort (jüngere Bewohner), durch Überwachung kritischer Funktionen mittels Sensoren sowie bei Bedarf auch durch die Auslösung definierter Aktionen (Aktoren).

Das Konzept der „Mitalternden Wohnung“ sieht eine Basisausstattung und drei Stufen der Integration technischer Assistenz vor:

  • Basisausstattung: Grundlage bildet eine bautechnisch ertüchtigte und mit ausreichend Anschlussmöglichkeiten ausgestattete Wohnung
  • Grundmodul: Die wohnungsinterne Steuerung arbeitet ohne Zutun des Mieters
  • 1. Ausbaustufe: Eine grafische Nutzerschnittstelle eröffnet den Mietern erweiterte Kontroll- und Einstellmöglichkeiten für die wohnungsinterne Steuerung
  • 2. Ausbaustufe: Ausgewählte externe Dienstleistungen werden an die wohnungsinterne Steuerung angebunden und die Wohnung dadurch mit dem Wohnumfeld vernetzt.

Entscheidende Voraussetzung einer umfassenden Integration technischer Assistenz in die Wohnung bildet eine integrative Plattform für die unterschiedlichen Teilsysteme. Eine solche Plattform ermöglicht es über definierte Schnittstellen, vorhandene und dem Mieter bereits vertraute Technik sowie neue bzw. zusätzlich benötigte Komponenten mit einzubinden.

Wohnbegleitende und soziale Maßnahmen

Wohnungsgenossenschaften sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzen sich für Solidarität, Gemeinschaft und soziales Engagement ein. Charakteristisch sind ein lebendiges Miteinander und Füreinander der Bewohner. Neben gelebten Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbst-/ Nachbarschaftshilfe werden die Bewohner je nach Bedarf durch ein Netzwerk von Dienstleistern und Wohnungsgenossenschaftsangeboten unterstützt. Beispiele hierfür sind Begegnungsstätten, Wohnberatung, soziokulturelle und wohnbegleitende Angebote wie Hauswirtschaftsdienst, Pflegedienst, Kindertagesstätten, Reisedienst, Sozialarbeiter uvm.